Lutz Hörr
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofmarkt Sonnenhof GbR
Sehr geehrter Reisender, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen ("Reisender") und der Hofmarkt Sonnenhof GbR, Sonnenhof 1, 70378 Stuttgart ("Sonnenhof") in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO).
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich oder elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen kann, bietet der Reisende dem Sonnenhof den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkreten Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung verbindlich an. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch ihre gesetzlichen Vertreter.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Sonnenhof zustande, für die es der Schriftform bedarf. Der Sonnenhof informiert den Reisenden über den Vertragsabschluss mit der Zusendung der Rechnung in Form einer E-Mail.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Sonnenhof von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Sonnenhof vor, an das er für 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der genannten Frist dieses annimmt, was auch durch Zahlung geschehen kann.
1.4 Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Vertragsverpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsschluss
2.1 Die Leistungsverpflichtung vom Sonnenhof ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung auf der Webseite www.dersonnenhof.com.
2.2 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom Sonnenhof nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung vom Sonnenhof hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Sonnenhof herausgegeben wurden, sind vom Sonnenhof und deren Leistungsverpflichtung nicht verbindlich.
2.4 Der Sonnenhof behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist der Sonnenhof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 7.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Sonnenhof nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Der Reisende kann im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Sonnenhof in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Sonnenhof über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
5. Preisanpassungen nach Vertragsschluss
5.1 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Sonnenhof in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Sonnenhof über die Preisänderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Sonnenhof
6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, kann der Sonnenhof vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung auf der Webseite www.dersonnenhof.com beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisenden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
6.2 Der Sonnenhof kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dabei behält der Sonnenhof den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Die örtlichen Vertreter des Sonnenhofs(Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte Sonnenhof für den Veranstalter wahrzunehmen.
7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
7.1 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so kann der Sonnenhof gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Sonnenhof gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Der Sonnenhof kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschale Entschädigung kann wie folgt in einem Prozentsatz des Gesamtreisepreises verlangt werden.
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. Tag 30%
Vom 21. bis 15. Tag 35%
Vom 7. bis 1. Tag 50%
Vom 14. bis 8. Tag 65%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 95%
Dem Reisenden steht es stets frei, nachzuweisen, dass der Sonnenhof ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
7.2 Sollen auf Wunsch des Reisenden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen der Reisetermine, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart einschließlich des Fahrzeugtyps oder -ausstattung bei Mietwagen oder Campmobilen) vorgenommen werden, kann der Sonnenhof eine Umbuchungsentschädigung bis zu € 29,- pro Reisevertrag erheben. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht.
Umbuchungen sind grundsätzlich nur bis zum 30. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach können Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und nach gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die der Sonnenhof ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der Sonnenhof bezahlt an den Reisenden jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Sonnenhof zurückerstattet worden sind.
Der Kunde ist selbst für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Gewährleistung, Ausschlussfrist für
Ansprüche, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Der Sonnenhof kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Sonnenhof kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Sonnenhof verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde den Sonnenhof informiert, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in der vom Sonnenhof genannten Frist erhält.
9.4 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Sonnenhof unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens oder eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder Vertreters des Veranstalters beruht, handelt. Unabhängig von den genannten Fristen sind Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Sonnenhof gegenüber anzuzeigen.
10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung vom Sonnenhof für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Sonnenhof für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100 pro Reise und Kunde; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Sonnenhof Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Sonnenhof die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.2 Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot gilt nicht unter Familienangehörigen.
12. Kindergeburtstage
Die Buchung eines Kindergeburtstages auf dem Sonnenhof erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite des Sonnenhofs. Diese Buchung ist verbindlich. Terminabsagen innerhalb 24 Stunden vor dem Buchungstermin ziehen die Zahlungsverpflichtung nach sich.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Sonnenhof zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Sonnenhof hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes ein.
14. Sonstiges, Anwendung deutschen Rechtes
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Sonnenhof findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.
Reiseveranstalter ist:
Hofmarkt Sonnenhof GbR
Sonnenhof 1
70378 Stuttgart Germany
Telefon: 0711- 50 74 62 0
Fax: 0711- 53 82 18
Email: info@dersonnenhof.com
Homepage: www.dersonnenhof.com
Haftende Gesellschafter:
Elsbeth Hörr, Lutz Hörr
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.