Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verbraucher bei Vertragsabschluss per Fernabsatz
Der Sonnenhof GmbH & Co. KG Sonnenhof 1 70378 Stuttgart
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma Der Sonnenhof GmbH & Co. KG, Sonnenhof 1, 70378 Stuttgart, Fon 0049 711 5 07 46 20, Fax 0049 711 538218, info@dersonnenhof.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Leistungen unsererseits. Sie gelten insbesondere für Verpflegung, Kindergeburtstage, Beherbergung, Überlassung von Räumen und Catering.
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht und diesen wird ausdrücklich widersprochen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
2. Bestellungen
Bestellungen werden durch uns bestätigt. Der Vertragspartner hat grundsätzlich die einzelnen Bedingungen in der Bestätigung auf unsere Anforderung hin schriftlich zu bestätigen. Jede erfolgte Bestellung ist bindend, es sei denn dem Vertragspartner steht ein Widerrufsrecht zu.
3. Zahlung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Es ist durch den Vertragspartner die vereinbarte Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu leisten. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus den vertraglichen Unterlagen. Der Vertragspartner erhält eine Vorschussrechnung. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Rechnungen unsererseits sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
Der Vertragspartner kann uns gegenüber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Meldung der Teilnehmerzahl, Abweichungen
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen. Der Vertragspartner hat uns die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin der Veranstaltung mitzuteilen. Versäumt der Vertragspartner die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl, so bleibt die bisher vereinbarte Teilnehmerzahl vereinbart. Jede Änderung der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl bedarf ansonsten unserer schriftlichen Zustimmung. Liegt eine geänderte schriftliche Zustimmung unsererseits nicht vor, gilt die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Wir sind jedoch bemüht, soweit dies möglich ist, bei einer rechtzeitig mitgeteilten Teilnehmerzahl eine etwaige Ersparnis dem Vertragspartner bei schriftlicher Zustimmung unsererseits zukommen zu lassen.
Bei Reservierungen mit einem vorbestellten Catering werden Abweichungen nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten oder übernommenen Zahl wie folgt berechnet:
- 100% des Cateringpreises bei Abweichung am Veranstaltungstag und keine Mitteilung der Abweichung bzw. Mitteilung bis zu 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung.
- 50% des Cateringpreises bei Mitteilung der Abweichung von 24 Stunden bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Wurde ein Catering bestellt, ist der Essenspreis je Person multipliziert mit der gemeldeten Teilnehmerzahl und die Abweichung der Teilnehmer maßgebend. Weitere bestellte und nicht abgenommene Leistungen werden zum vereinbarten Preis berechnet. Dem Vertragspartner bleibt in jedem Fall vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Jede Überschreitung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
5. Nichtdurchführung der Veranstaltung
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies zu verantworten haben, behalten wir den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Höhe richtet sich nach Ziffer 12 dieser Bedingungen. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, sowie durch zusätzliche Leistungen Dritter entstandene Kosten trägt der Vertragspartner.
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag mit dem Vertragspartner zurückzutreten, wenn beispielsweise
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für uns unzumutbar erschweren;
- wegen Nichtzahlung des Vorschusses gemäß Ziffer 3 Absatz 1 dieser Bedingungen;
- wir den begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen die Sicherheit, den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Verantwortungs- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist.
Die Zahlungsverpflichtung gemäß Absatz 1 besteht auch bei Rücktritt vom Vertrag durch uns und sofern die Nichtdurchführung der Veranstaltung in den Risikobereich des Vertragspartners fällt. Auch in diesem Fall richtet sich die Höhe nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei einem berechtigten Rücktritt unsererseits hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn.
6. Haftung, Mängelanzeige
Für den Fall, dass Lieferungen oder Leistungen Mängel aufweisen oder eine Leistungsstörung vorliegt, hat der Vertragspartner dies unverzüglich zu rügen, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Soweit dies wegen der Art des Mangels oder aus sonstigen Gründen unmöglich sein sollte, hat die Mängelrüge spätestens bei Ende der Veranstaltung vor Ort zu erfolgen. Die Mängelrüge ist an den jeweiligen vor Ort Verantwortlichen zu richten.
Die Haftung unsererseits ist, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Mitgeführte Gegenstände werden auf Gefahr des Vertragspartners mitgebracht. Wir haften für Verluste, Untergang oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
7. Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner übernimmt die Haftung für Beschädigungen an Inventar und Mobiliar, der Innenräume sowie für Flurschäden, die er selbst, seine Gäste, seine Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte vor und während der Veranstaltung im Hause und auf dem Firmengelände, sowie beim Betreten und Verlassen des Geländes verursacht haben. Es obliegt dem Vertragspartner, hierfür gegebenenfalls die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Wir können den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen generell untersagt. Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Wir können die Vorlage einer Bestätigung in Bezug auf den Brandschutz verlangen.
Mitgebrachte Gegenstände sind bei Ende der Veranstaltung bzw. nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu entfernen und dürfen auch nicht an anderer Stelle im Gebäude oder im Außenbereich abgestellt werden. Zurückgelassene Gegenstände und Verpackungsmaterial werden durch uns auf Kosten des Vertragspartners entfernt und entsorgt. Für verbleibende Gegenstände des Vertragspartners im Veranstaltungsraum sind wir berechtigt, für jeden Tag des Verbleibens die Raummiete zu verlangen. Weitere Schadensersatzpflichten werden hiervon nicht berührt und können gesondert geltend gemacht werden. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist.
Soweit wir für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird bei der GEMA auf eigene Kosten anzumelden.
8. Anweisungen
Es besteht ein generelles Rauchverbot in unseren Räumen. Unseren Anweisungen ist in allen Fällen unbedingt Folge zu leisten. Uns steht in jedem Fall das Hausrecht auf unserem Gelände und/oder unseren Räumlichkeiten zu.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung mit uns getroffen werden; in diesen Fällen wird eine besondere, im Einzelfall angemessene Gebühr berechnet.
10. Werbung
Werbung oder Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in unseren Räumen enthalten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen unsererseits beeinträchtigt, so haben wir das Recht, die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.
11. Raumänderung
Raumänderungen bleiben uns vorbehalten, wenn die alternativen Räume in Größe und Ausstattung gleichwertig sind. Bei einer vereinbarten erheblichen Reduzierung der Teilnehmerzahl, behalten wir uns vor, die Veranstaltung in einen kleineren Raum zu verlegen.
12. Einseitige Stornierung
Bei einer einseitigen Stornierung sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für alle Leistungen zu verlangen, unter Abzug ersparter Aufwendungen und unter Berücksichtigung anderweitiger Einnahmen durch eine anderweitige mögliche Nutzung. Bei einer Stornierung bis zu 6 Monaten vor dem vereinbarten Termin fallen keine Kosten an.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung als vereinbart. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz in Stuttgart.
Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Stuttgart vereinbart.